Wasserschäden durch defekte Silikonfuge und Ihre Folgen?

Wie ist nach Urteil des BGH die Rechtslage?

 

Wie ist die Ausgangslage bei Wasserschäden durch defekte Silikonfugen?

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Wasserschäden durch defekte Silikonfugen und den daraus entstehenden unangenehmen Folgen. Dies ist vor allem in Altbauobjekten ein Problem. Die Holzbalken, Fehlböden und Einlegebretter sind häufig in Mitleidenschaft gezogen und es kann zu statischen Problemen dadurch kommen, wenn nicht schnellstens gehandelt wird.

Da Silikonfugen Wartungsfugen sind, unterliegen diese auch einer entsprechenden Wartung, welche im Regelfall alle 2 Jahre ausgeführt werden sollte. Dabei können Beschädigungen frühzeitig erkannt werden. Leider wird dies nicht von Eigentümern und Mietern gemacht, sodass Schäden unentdeckt blieben und so unliebsamen Überraschungen führen.

Was hat sich in der Erstattung bei Wasserschäden durch defekte Silikonfuge/n seitens der Gebäudeversicherung geändert?

Mit dem Urteil des BGH vom 20.10.2021 Nr. IVZR236/20, der Umgang seitens der Gebäudeversicherungen mit Wasserschäden etwas geändert hat.

Link zum Urteil

In der Interpretation des Urteils ist es nunmehr so, dass weitergehende Schäden am Gebäude, welche durch defekte Silikonfugen entstehen, nicht mehr durch die Versicherung reguliert werden müssen.

Was ist zu tun, um Wasserschäden durch defekte Silikonfugen vorzubeugen?

Da Silikonfugen vornehmlich in Badezimmern, WCs oder Küchen vorkommen, eben diese Räume, welche aufgrund der Leitungsführungen bei einem Wasserschaden sehr anfällig sind, ergibt sich hier ein Handlungsbedarf seitens des Eigentümers.

Nach DIN 52460 sind Silikonfugen Wartungsfugen, welche in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gewartet, sprich erneuert, werden müssen. Im Allgemeinen ist es daher auch so, dass bauausführende Firmen, welche diese Art der Fugen einbauen, auch keinerlei Gewährleistung auf diese Fugen geben.

Damit ergibt sich die Problematik, dass eben die Wartung dieser Fugen im Zuständigkeitsbereich jedes Eigentümers selbst liegen. Das heißt, dass jeder Eigentümer im Falle eines Wasserschadens, auf Anforderung durch z.B. die Gebäudeversicherung nachweisen muss, dass er die Fugen regelmäßig gewartet und ggf. instandgesetzt hat. Ein Protokoll mit Bildern ist an dieser Stelle immer sehr hilfreich.

Welche Folgen ergeben sich, z.B. bei Eigentümern innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bei Wasserschäden durch undichte Silikonfugen?

Sollte der einzelne Eigentümer die Wartung nicht durchgeführt haben, würde dieser bei einem Wasserschaden, bei dem die Versicherung eine Zahlung aufgrund mangelhafter bzw. defekter Wartungsfugen verweigert, vollständig gegenüber der Gemeinschaft ersatzpflichtig. Gerade im Wasserschadenbereich kann dies sehr schnell mehrere Tausend Euro kosten.

Wie helfen wir unseren betreuten Gemeinschaften und Kunden?

Wir haben bereits kurz nach Erscheinen des Urteils unsere Eigentümer auf die Problematik hingewiesen. Wir führen für unsere Eigentümer eine 2-jährliche Prüfung und damit Wartung der Silikonfugen durch. So können Probleme schnell erkannt und beseitigt werden. Damit können unsere Kunden sich sicher fühlen!

 

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