Die Frist für die Umrüstung läuft bis zum 31. Dezember 2026. Solange ist noch Zeit die Wohngebäude nach der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) mit fernauslesbaren Messgeräten auszustatten. Zusätzlich müssen allen Nutzerinnen und Nutzern unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden.

Für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und jede professionelle Immobilienverwaltung bedeutet das: Die notwendigen Entscheidungen sollten zeitnah vorbereitet und beschlossen werden.

Gerade die aktuelle Eigentümerversammlungssaison bietet eine gute Gelegenheit, um wichtige Beschlüsse zum Gemeinschaftseigentum, zur Kostenverteilung und zur Beauftragung geeigneter Dienstleister zu fassen.

Wer die Umrüstung zu lange aufschiebt, riskiert Engpässe bei Fachbetrieben und Messdienstleistern. Dadurch kann sich die Umsetzung verzögern. Auch mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben sollten nicht unterschätzt werden.

Umsetzung schreitet voran, aber noch nicht überall

Eine Umfrage des VDIV Deutschland unter mehr als 300 Immobilienverwaltungen zeigt, dass die Umstellung zwar bereits läuft, aber noch längst nicht flächendeckend abgeschlossen ist. Zum Zeitpunkt der Befragung im Februar 2025 waren 58 Prozent der verwalteten WEG-Einheiten und 61 Prozent der verwalteten Miet-Einheiten bereits mit der vorgeschriebenen fernablesbaren Technik ausgestattet.

Gleichzeitig blickten 81 Prozent der befragten Verwaltungen zuversichtlich auf die Einhaltung der Frist. Dennoch bleibt die Umsetzung herausfordernd: 55 Prozent nannten den Mangel an verfügbaren Dienstleistern als größtes Problem.

Für eine Hausverwaltung in Leipzig und Umgebung bedeutet das, frühzeitig zu planen, Angebote einzuholen und Eigentümergemeinschaften rechtzeitig über notwendige Schritte zu informieren.

Unterjährige Verbrauchsinformationen: Viele Verwaltungen haben Nachholbedarf

Neben der technischen Umrüstung müssen auch regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden. Hier zeigt sich noch deutlicherer Handlungsbedarf.

Im Jahr 2025 erhielten laut Umfrage lediglich 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter regelmäßig unterjährige Verbrauchsinformationen. Besonders kleinere Verwaltungen stehen dabei vor organisatorischen und strukturellen Herausforderungen. Bei Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten stellten 39 Prozent keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereit.

Gerade für WEGs ist es daher wichtig, die Anforderungen frühzeitig in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen. Eine professionelle WEG-Verwaltung kann dabei unterstützen, passende Dienstleister zu koordinieren, Beschlüsse vorzubereiten und die laufende Informationspflicht rechtssicher umzusetzen.

Mehr Transparenz, aber begrenzte Effekte auf die Energieeffizienz

Die neuen Vorgaben sollen Eigentümern und Mietern mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch geben. Laut Umfrage berichten 43 Prozent der Verwaltungen bereits von einer gestiegenen Transparenz durch die neuen Informationspflichten.

Eine spürbare Verbesserung der Energieeffizienz zeigt sich bisher jedoch nur begrenzt. Lediglich 11 Prozent der befragten Verwaltungen sehen bislang messbare Effizienzgewinne.

Trotzdem können regelmäßige Verbrauchsinformationen langfristig dabei helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und bewusster mit Energie umzugehen. Für Eigentümergemeinschaften kann dies ein wichtiger Baustein sein, um Betriebskosten transparenter zu machen und energetische Themen stärker in den Fokus zu rücken.

Was Eigentümer und WEGs jetzt tun sollten

Bis Ende 2026 bleibt nicht mehr unbegrenzt Zeit. Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten daher frühzeitig prüfen, ob die vorhandene Messtechnik bereits den Anforderungen der HKVO entspricht.

Wichtig sind insbesondere folgende Schritte:

  • Bestand der vorhandenen Messgeräte prüfen
  • Angebote geeigneter Messdienstleister einholen
  • Beschlüsse in der Eigentümerversammlung vorbereiten
  • Zuständigkeiten und Kostenverteilung klären
  • Regelmäßige Verbrauchsinformationen organisatorisch sicherstellen

Eine strukturierte Immobilienverwaltung hilft dabei, Fristen einzuhalten, rechtliche Anforderungen umzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.