Am 13. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof (Az. EnVR 18/23) ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für Mieterstrom- und Quartiersprojekte in Deutschland hat. Die neue Auslegung des Kundenanlagenprivileg im Mieterstrombereich sorgt für erhebliche Verunsicherung bei Investoren, Energiedienstleistern und Immobilienverwaltungen.

Ein Urteil mit weitreichender Wirkung

Der BGH betont, dass eine richtlinienkonforme Auslegung des Kundenanlagenbegriffs notwendig sei. Dabei verweist das Gericht auf europarechtliche Vorgaben, die jedoch keine eindeutige Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Verteilnetz bieten. Nach der Urteilsbegründung sollen Anlagen, die als Verteilnetz im Sinne der EU-Richtlinie gelten, nicht mehr unter das Kundenanlagenprivileg fallen.

Diese unklare Grenzziehung sorgt für Planungsunsicherheit – insbesondere bei Quartierslösungen, in denen mehrere Gebäude über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt versorgt werden sollen.

Projekte geraten ins Stocken – Energiewende gefährdet

Viele geplante oder bereits vorbereitete Projekte werden derzeit gestoppt. Investoren ziehen sich zurück, Energiedienstleister verschieben Planungen, und Mieterstromprojekte verlieren ihre wirtschaftliche Grundlage.

Trotz genehmigter technischer Konzepte und vorhandener Infrastruktur fehlt nun die rechtliche Sicherheit. Damit droht ein Stillstand bei der Energiewende im Gebäudebereich, obwohl dezentrale Mieterstromlösungen eigentlich als zentrale Säule der Klimapolitik gelten.

VDIV fordert rechtliche Klarheit beim Kundenanlagenprivileg im Mieterstrombereich

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat die Bundesregierung bereits zum Handeln aufgefordert. In einem Schreiben vom 31. Juli 2025 an Bundesministerin Reiche fordert der Verband eine gesetzliche Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs sowie Übergangslösungen durch die Bundesnetzagentur.

Nur so könne verhindert werden, dass innovative Energie- und Versorgungskonzepte in der Praxis scheitern – obwohl sie politisch gewollt und technisch realisierbar sind.

Bedeutung des Kundenanlagenprivileg im Mieterstrombereich

Das Kundenanlagenprivileg im Mieterstrombereich ermöglicht, dass Strom aus lokalen Erzeugungsanlagen – etwa Photovoltaik, Blockheizkraftwerken oder Wärmepumpen – direkt an Mieter weitergegeben werden kann, ohne dass Netzentgelte anfallen.

Dieses Privileg schafft die wirtschaftliche Grundlage für dezentrale Energiekonzepte in Mehrparteiengebäuden und Quartieren. Wird es eingeschränkt oder unklar definiert, verlieren viele Projekte ihre Wirtschaftlichkeit und damit auch ihre Attraktivität für Investoren.

Rechtssicherheit als Schlüssel für den Fortschritt

Die aktuelle Unsicherheit zeigt deutlich, wie wichtig klare gesetzliche Rahmenbedingungen sind. Nur durch Rechtssicherheit beim Kundenanlagenprivileg im Mieterstrombereich kann die Branche weiter in nachhaltige Lösungen investieren.

Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden sind jetzt gefordert, schnell zu handeln, um Vertrauen und Planungssicherheit wiederherzustellen. Denn die Zukunft der Energiewende im Gebäudebereich hängt entscheidend davon ab, dass wirtschaftlich tragfähige und rechtssichere Mieterstrommodelle bestehen bleiben.

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