Gebäude-TÜV: Rückzug des umstrittenen Normentwurfs
Der geplante Gebäude-TÜV (Normentwurf DIN 94681) zur Verkehrssicherheitsprüfung von Wohngebäuden wurde offiziell zurückgezogen. Anfang Mai beendete der zuständige DIN-Ausschuss den Normungsprozess. Damit entfällt auch die Einspruchsberatung.
Ein Eingriff in die Pflichten von Eigentümern und Verwaltern wurde verhindert – ein bedeutender Erfolg für die Immobilienwirtschaft und den VDIV.
Geplante Pflichten und Folgen
Hätte sich der Gebäude-TÜV durchgesetzt, wären regelmäßige Prüfungen für bauliche Bestandteile wie Treppengeländer, Brüstungen und Dachrinnen verpflichtend geworden – teilweise jährlich.
Obwohl die Norm offiziell nur als Empfehlung galt, wäre sie de facto zur Pflicht geworden. Gerichte, Versicherungen und Behörden hätten sie als Maßstab herangezogen – mit erheblichen Folgen für Eigentümer.
Einspruch der Branche
Gemeinsame Aktion von VDIV und BID
Der VDIV Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) legten fristgerecht Einspruch ein.
Kritikpunkte am Gebäude-TÜV
Die Verbände bemängelten:
> fehlende gesetzliche Grundlage
> verdeckte Verlagerung von Pflichten
> zusätzlichen Verwaltungsaufwand
> keine wirtschaftliche Folgenabschätzung
> Entstehung einer Scheinpflicht
Diese Argumente wurden gehört – der Normentwurf wurde zurückgezogen.
Signal für Bürokratieabbau
Die Entscheidung zeigt: Verbandsarbeit wirkt. Bereits 2022 hatte der VDIV die Einführung einer Norm zur WEG-Abrechnung verhindert. Mit dem Stopp konnte die Branche erneut vor übermäßiger Bürokratie geschützt werden.
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz betont den Abbau von Bürokratie – der Rückzug dieser Norm gilt als wichtiges Signal in diese Richtung.
„Wer Bürokratie abbauen will, muss auch bereit sein, überflüssige Normierungsprojekte zu stoppen. Wir freuen uns, dass unsere Einwände gehört wurden – Eigentum muss verwaltbar und bezahlbar bleiben.“
– Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland
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