Jahressteuergesetz bringt Wohngemeinnützigkeit und Erleichterungen für PV-Betreiber.

Jahressteuersatz bringt Wohngemeinnützigkeit: Ein Wendepunkt im Wohnungsbau

Mit dem Beschluss des Bundestags zum Jahressteuergesetz 2024 wird der Weg für bezahlbaren Wohnraum geebnet. Der Jahressteuersatz bringt Wohngemeinnützigkeit und unterstützt Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen, die bezahlbare Wohnungen bauen und langfristig zu marktüblichen Mieten anbieten. Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Initiativen, die sich dieser Aufgabe widmen.

Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit

Der Gesetzgeber ebnet den Weg zur Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit und begünstigt künftig Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen, die bezahlbare Wohnungen bauen und langfristig zu marktüblichen Mieten anbieten. Die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ wird als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§ 52 AO) aufgenommen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an sozial orientierte und kommunale Akteure, die ihre Wohnungsbestände erweitern möchten.

Zielgruppen und Mietpreisgestaltung

Besonders im Fokus stehen Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Fokus stehen Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Sie profitieren von niedrigeren Mieten. Betroffen sind Personen, deren Einkommen höchstens das Fünffache der Sozialhilfe beträgt. Für Alleinstehende und Alleinerziehende gilt das Sechsfache. Das BMWSB schätzt, dass rund 60 % der Haushalte von dieser Regelung profitieren. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind unter sechs Jahren darf maximal 67.470 Euro brutto verdienen. Kindergeld und Unterhalt sind darin enthalten.

Photovoltaik und Jahressteuersatz bringt Wohngemeinnützigkeit: Neuer Anreiz für Betreiber

Parallel zur Förderung des Wohnungsbaus erleichtert das Gesetz auch den Ausbau erneuerbarer Energien. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden steuerlich begünstigt, wenn die installierte Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt Peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschreitet – die bisherige Grenze lag bei 15 Kilowatt Peak. Damit setzt der Jahressteuersatz bringt Wohngemeinnützigkeit nicht nur im Wohnungsbau, sondern auch im Energiesektor neue Maßstäbe.

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in der Förderung von Wohngemeinnützigkeit und erneuerbaren Energien dar. Mit dem klaren Bekenntnis, dass der Jahressteuersatz bringt Wohngemeinnützigkeit den sozialen Wohnungsbau unterstützt, positioniert sich der Gesetzgeber zukunftsweisend – zum Nutzen von Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Unsere anderen Artikel lesen? Hier entlang.

Drucksache 20/13419 nachlesen