Neue Regeln für Kabelfernsehen ab Juli

Da wir alle gern fernsehen und online zu Hause sein wollen, sollte dies mit entsprechender Wahlfreiheit des Anbieters möglich sein. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor einigen Jahren ein entsprechendes Urteil gefällt und im Zuge dessen hat der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz reformiert. Das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG. Was passiert mit meinem Kabelvertrag ab dem 01.07.2024?

Link zum Artikel des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz entfällt die Umlagefähigkeit des Kabelfernsehens

Vermieter dürfen die Kosten für Kabel-TV-Anschlüsse auf Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag geregelt ist. Ab Juli 2024 greift eine Gesetzesänderung, dann ist das Nebenkostenprivileg endgültig Geschichte. Man spricht hier von einem Sammelvertrag, den der Vermieter abschließen konnte. Dieser war stets preiswerter, denn der Endkunde musste nicht einen Einzelvertrag abschließen, sondern wurde „zentral“ versorgt.

Der BGH musste sich einem Verfahren mit der Frage beschäftigen, ob Vermieter Mietern ein Kündigungsrecht nach § 43b Telekommunikationsgesetz (TKG) für einen nicht genutzten Breitband-Kabelanschluss einräumen müssen – und hat sich dafür entschieden, nicht an der geltenden Rechtslage zu rütteln.

Vermieter dürfen die Gebühren für den Kabel-TV-Abschluss vorläufig weiter auf ihre Mieter umlegen und über die Nebenkosten abrechnen, wenn das im Mietvertrag so geregelt ist (Urteil v. 18.11.2021, Az. I ZR 106/20).

Gesetzliche Frist läuft am 1. Juli ab

Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Schon zum 01.12.2021 tritt im Zuge der Reform des TKG ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Für die Kabel-TV-Kündigung gibt es aber noch bis Ende Juni 2024 eine Übergangsfrist, ab dem 01.07.2024 bekommen dann alle Mieter die Wahlfreiheit und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte.

Was passiert mit meinem Kabelvertrag ab dem 01.07.2024? Mieter müssen dann einen separaten Vertrag mit Ihrem jeweiligen Wunschanbieter abschließen, leider oft zu höheren Kosten als im Vergleich zum Sammelvertrag.

 

Wir konnten an dieser Stelle für unsere betreuten Mieter und Eigentümer erreichen, dass die Kosten nahezu gleich geblieben sind.

Wir betreuen Ihre Wohnung oder Haus?
Sie haben noch Fragen zum Wechsel?
Gern können Sie sich an uns wenden, wenn die Hausinformationen Ihnen noch nicht ausreichend informativ waren.

>>> Jetzt Kontakt aufnehmen >>>

Freuen Sie sich weiter auf spannende Fragen und Lösungen aus dem Immobilienalltag im nächsten Beitrag.